Eine feste Zahnspange wird besonders häufig im Jugendalter eingesetzt. Daraus lässt sich jedoch keine allgemeine Altersgrenze ableiten. Für den Behandlungsbeginn sind der Entwicklungsstand des Gebisses, die vorhandene Fehlstellung und die bereits durchgebrochenen bleibenden Zähne maßgeblich. Deshalb kann der kieferorthopädische Behandlungsbeginn auch bei Kindern desselben Alters unterschiedlich sein.
Kurzfassung
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Warum das Lebensalter allein nicht entscheidet
Der Zahnwechsel verläuft von Kind zu Kind unterschiedlich. Während bei einem Kind mit elf Jahren bereits fast alle bleibenden Zähne vorhanden sein können, hat ein gleichaltriges Kind möglicherweise noch mehrere Milchzähne im Mund. Das Alter liefert daher lediglich einen zeitlichen Anhaltspunkt.
Feste Zahnspangen werden häufig im späteren Wechselgebiss und im Jugendalter eingesetzt. Zu diesem Zeitpunkt sind bereits viele bleibende Zähne durchgebrochen, während sich das Gebiss noch weiterentwickelt. Eine Behandlung mit einer festen Zahnspange muss deshalb aber weder grundsätzlich mit zwölf Jahren beginnen noch bis zu diesem Alter aufgeschoben werden.
Für die Planung ist entscheidend, welche bleibenden Zähne bereits ausreichend durchgebrochen sind und welche Zahnbewegungen vorgesehen sind. Auch die Stellung von Ober- und Unterkiefer zueinander wird bei der Planung berücksichtigt.
Welche Bedeutung hat der Zahnwechsel?
Als Wechselgebiss wird die Phase bezeichnet, in der die Milchzähne nach und nach durch bleibende Zähne ersetzt werden. Sie lässt sich in ein frühes, und ein spätes Wechselgebiss unterteilen.
Für eine umfassende Behandlung mit Brackets müssen die Zähne, die bewegt werden sollen, ausreichend durchgebrochen sein. Deshalb wird eine feste Zahnspange häufig in einer späten Phase des Zahnwechsels eingesetzt. Noch vorhandene Milchzähne schließen eine feste Zahnspange nicht grundsätzlich aus.
Auch die Reihenfolge verschiedener Behandlungsformen unterscheidet sich. In manchen Fällen wird zunächst eine herausnehmbare Zahnspange verwendet und anschließend eine feste Apparatur eingesetzt. Ob eine solche Abfolge erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Fehlstellung und dem Behandlungsziel ab.
Kann eine Behandlung schon im Grundschulalter beginnen?
Eine kieferorthopädische Frühbehandlung kann bereits während der ersten Phase des Wechselgebisses beginnen. In diesem Alter werden häufig zunächst herausnehmbare Apparaturen eingesetzt. Bei bestimmten ausgeprägten Zahn- oder Kieferfehlstellungen kann jedoch auch eine feste Zahnspange infrage kommen.
Hierbei wird jedoch meist noch keine vollständige feste Apparatur auf alle Zähne eingesetzt, sondern in den allermeisten Fällen nur der Oberkiefer mit einer festen Zahnspange behandelt.
Neu durchgebrochene Zähne können während des Zahnwechsels zunächst schräg oder versetzt stehen. Eine solche Zahnstellung erfordert nicht in jedem Fall sofort eine Behandlung. Ob daraus ein behandlungsbedürftiger Befund entsteht, wird anhand der weiteren Zahn- und Gebissentwicklung beurteilt.
Welche Fehlstellungen können behandelt werden?
Eine feste Zahnspange besteht meist aus Brackets, die auf den Zähnen befestigt werden, und einem Drahtbogen. Der Draht übt Zug oder Druck auf die Zähne aus und ermöglicht dadurch gezielte Zahnbewegungen. Abhängig von der Behandlungsaufgabe können zusätzlich Gummizüge eingesetzt werden.
Feste Apparaturen kommen unter anderem bei Engständen, gedrehten oder gekippten Zähnen sowie bestimmten Abweichungen des Zusammenbisses infrage. Die Zahnfehlstellungen können einzelne Zähne, mehrere Zähne oder das Verhältnis von Ober- und Unterkiefer betreffen.
Bei Abweichungen der Kieferstellung muss zusätzlich beurteilt werden, ob überwiegend die Zähne oder die Kieferknochen betroffen sind. Daraus können sich unterschiedliche Behandlungswege ergeben. Ob eine feste Zahnspange eingesetzt werden kann, hängt von der Art und Ausprägung der Fehlstellung ab.
Was wird vor der Behandlung untersucht?
Vor dem Einsetzen einer festen Zahnspange werden die Zahnstellung und der Zusammenbiss untersucht. Dabei wird beispielsweise festgestellt, ob Engstände oder Zahnlücken vorhanden sind und wie Ober- und Unterkiefer aufeinandertreffen. Auch der Stand des Zahnwechsels fließt in die Beurteilung ein.
In der Kieferorthopädie werden Zahnstellung, Biss und Entwicklungsstand gemeinsam beurteilt, bevor über den Zeitpunkt und die Art der Behandlung entschieden wird. Das Lebensalter ist dabei aber nur ein Teilaspekt.
Vor dem Anbringen der Brackets ist außerdem der Zustand von Zähnen und Zahnfleisch zu berücksichtigen. Eine feste Zahnspange erschwert die Reinigung bestimmter Bereiche, weil sich Speisereste und Zahnbelag rund um Brackets und Drähte festsetzen können. Während der Behandlung müssen deshalb insbesondere die Bereiche um die Brackets und zwischen den Zähnen sorgfältig gereinigt werden.
Warum der Zeitpunkt unterschiedlich ausfallen kann
Der Behandlungsbeginn hängt außerdem davon ab, ob hauptsächlich einzelne Zähne bewegt oder zusätzlich Veränderungen der Kieferstellung zueinander berücksichtigt werden sollen. Geht es hauptsächlich um die Stellung bereits durchgebrochener bleibender Zähne, kann ein anderer Zeitpunkt sinnvoll sein als bei einer Fehlstellung, bei der zusätzlich die Entwicklung der Kiefer berücksichtigt werden muss.
Auch innerhalb einer Behandlung kann sich die eingesetzte Apparatur ändern. Eine herausnehmbare Zahnspange kann einer festen Spange vorausgehen. Umgekehrt ist eine solche Vorbehandlung nicht in jedem Fall erforderlich. Die Auswahl ergibt sich aus der Art und Ausprägung der Fehlstellung sowie dem Entwicklungsstand des Gebisses.
Fazit
Für eine feste Zahnspange gibt es keine allgemeine Altersgrenze. Häufig wird sie eingesetzt, wenn bereits viele bleibende Zähne durchgebrochen sind. Bei ausgeprägten Fehlstellungen kann eine Behandlung früher beginnen. Der Zeitpunkt ergibt sich aus Zahnstellung, Biss und Entwicklungsstand des Gebisses.
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